Hallo , Ich hab da mal ne Frage : Demnächst will ich meine ST 50 wieder zusammenbauen . Da ich für dir Kiste eine 21er Abnahme benötige ,bräuchte ich da eine Information . Sollen da an der Dax Blinker dran sein ? Als ich die Dax zerlegt habe ,haben sich keinerlei Hinweise für montierte Blinker gefunden , weder am Kabelbaum , noch irgendwelche Haltevorichtungen für Blinker am Mopped . Laut Hondadatenblatt handelt es sich um ein Kleinkrafrad über 40 KM/H Baujahr 1972 . Weis hier einer Bescheid ? Irgendwie würde ich mir gerne die Blinker ersparen .
Soweit ich Info habe brauchst du für ein Mopped keine Blinkanlage, außer es war serienmäßig eine verbaut !!!
Aber um allen Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich an deiner stelle zu der Prüfstelle (TüV, DEKRA etc.) hingehen, oder kürz anrufen und den Sachverhalt schildern. Da gibts mit Sicherheit einen Dipl.Inc. der dir Auskunft geben kann.
Aber warum ne 21er Abnahme für ein 50cc³ Mopped ???? normalerweise mit den Fahrzeugpapieren oder Datenblatt zum Versicherungsfuzzi und dort das kleine Moppedkennzeichen gekauft, und gut iss.... außer es handelt sich bei deiner ST50 um kein Mopped (Bauartbedingt 40Km/h) oder ????
Lieber wiederlich als wieder nich
greez Mattular
Ich möchte mal sterben wie mein Opa beim Autofahren, und nicht schreiend wie sein Beifahrer !!
ZitatPS: Trotz der Regelung ab 1962, erhielt ein Kumpel vor ein paar Tagen für eine 64er Vespa eine Ausnahmegenehmigung vom Strassenverkehrsamt.
Das kenne ich , habe da noch eine Triumph im Keller stehen ,da musste ich damals für ne Zulassung eine Vollabnahme machenlassen . dummerweise war die Erstzulassung 1.4.62 und keine Blinker. Der Tüver hatte aber ein einsehen , im Brief steht nun : gilt als vor dem 1.1.62 zugelassen . (Und das beim TÜV Darmstadt )
ZitatAber warum ne 21er Abnahme für ein 50cc³ Mopped ???? normalerweise mit den Fahrzeugpapieren oder Datenblatt zum Versicherungsfuzzi und dort das kleine Moppedkennzeichen gekauft, und gut iss.... außer es handelt sich bei deiner ST50 um kein Mopped (Bauartbedingt 40Km/h) oder ????
Das Möpp ist eine ST 50 ohne G Kleinkraftrad über 40 Km/ h Höchstgeschwindigkeit 70 Km/h Zur wiedererlangung einer Betriebserlaubniss muss man halt zum Tüv .
Mal sehen ,werde da mal die Tage bei dem Ingeniöör meines vertrauens anrufen . Ich werde berichten .