Ich bin nicht sicher, ob die Kettenübersetzung bei einem Motorrad über 80 km/h überhaupt eingetragen sein muss, oder ob sie nicht ggf. ausgetragen werden kann. Bei meiner "Speedmonkey" von S&K - Projekt (Basis Skyteam) fehlt sie jedenfalls in der Zulassung. Und bei meiner Ami - J1 auch. Eine Eintragung größer 80 km/h müsste aber bei der PBR ebenfalls möglich sein.
Gruß Stulle
Ein Jammer, dass sich die Dummen ihrer Sache so sicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Ich bin mir sehr sicher, daß spätestesns ab EURO III die Endübersetzung (Kettenräder) eingetragen sein muß, da der Abgastest anhand eines Geschwindigkeitsprofils gefahren wird. Andere Übersetzung = andere Motordrehazhl und -last = andere Abgasschadstoffkonzentrationen.
Im Fall der ST125-8B ist die Endübersetzung allerdings fast 2:1, so daß ich von meinem Amtlichen die Freigabe für 16/31 und 17/33 bekommen habe, im Vergleich zu 15/29 im Serienzustand.
ILLEGAL .... muß nicht sein. Legal ist nur eine Frage des Aufwands. [cool]
auf dem Typenschild am Moped ist die alte Übersetzung 15/42 eingetragen. Das mit der Abgasbestimmung ist auch wichtig, da sich je nach Übersetzung die Drehzahl bzw. die Emission ändert.
Laut ABE e9*92/61*0094*05 sind viele Übersetzungen möglich.
In der Zulassungsbescheinigung der ST125-1 steht unter 14) "Emissionsklasse nicht bekannt", bei den EURO III-Varianten befindet sich an gleicher Stelle der Vermerk "2002/51; B". Es genügt also ein Blick in die Zulassungsbescheinigung um herauszufinden ob man sich auf dünnem Eis bewegt wenn man die Endübersetzung ändern will.
ILLEGAL .... muß nicht sein. Legal ist nur eine Frage des Aufwands. [cool]
OK, bei der 2006er S & K (die vom Avatar, Erstzulassung 2007) war wohl ein Abgasgutachten dabei, das von der Zulassungsstelle zwecks Legitimation gleich einkassiert wurde, aber in der Zulassung finde ich nichts dergleichen. Später hat man das offenbar etwas verschärft.
Gruß Stulle
Ein Jammer, dass sich die Dummen ihrer Sache so sicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Zitat von spitfire In der Zulassungsbescheinigung der ST125-1 steht unter 14) "Emissionsklasse nicht bekannt", bei den EURO III-Varianten befindet sich an gleicher Stelle der Vermerk "2002/51; B". Es genügt also ein Blick in die Zulassungsbescheinigung um herauszufinden ob man sich auf dünnem Eis bewegt wenn man die Endübersetzung ändern will.
Hallo, deswegen habe ich es auch vorher vom TÜV klären lassen bevor ich es eingebaut und abnehmen lasse. Die Angaben im Teil 1 sind aus dem COC Schein. Ohne das EURO III hätte ich sie nicht zugelassen bekommen. Im COC ist unter Pos. 46 "Exhause emissions 97/24/5*2003/77/EC (Implementation B)" eingetragen. Also keine eindeutige Bezeichnung wie EURO III. Laut Internet Recherche soll 97/24/5 *2003/77/EC => EURO 3 sein. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...20070101:DE:PDF