Vergaser: Keihin 18 ----Normal 13 er. Übersetzung :17 zu 38--Serie 15 zu 38. Umschreibung am 10.4.2003 einTeil der Daten zur ST50 G: Kleinkraftrad beschränkt (Für damalige Führerscheinklasse 5 ,heute AM).Höchstgeschwindigkeit 38 km/h.(Manchmal 40 km/h!).
Honda DAX St 50: Kleinkraftrad offen (Damalige Führerscheinklasse 4,heute A1) Vergaser ST5 B Venturi 13 mit 62er HD Leistung :4,5 Ps bei 8000 U/min. Höchstgeschwindigkeit :70 km/h.
Wäre die Umschreibung bis 1992 im Gebiet der ehemaligen DDR mittels Dekra erfolgt, dann wäre die Honda Dax fahrbar mit Führerscheinklasse M (heute AM) und wäre ein Mokick was nach dem Wiedereinigungsvertrag mit dem Ausnahmetatbestand trotdem 60 km/h fahren darf und nur den Führerscheinklasse M braucht(AM).
Das ist sie aber defintiv nicht.
Für dieses Fahrzeug braucht es Führerscheinklasse A1 (alten 1B). Die Daten in dem Fahrzeugschein sind mir auch dubios.Hätte sie den 18er Keihin drauf ,dann hätte sie auch mehr als 2kW. Selbst wenn die Drehzahlsperre noch aktiv wäre (Zündverstellung richtung spät bei 5000 U/min).Dank der langen Übersetzung käme sie auf die 60 Km/h!.Steht da ja auch so. Somit 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.(Kraftrad wie altes KKR!Hercules Utlra ,Zündapp KSwatercooled,Kreidler RS usw) Sie braucht somit ein Amtliches Kennzeichen samt Beleuchtung (Pflicht) und regelmäßigen TÜV (alle 2 jahre) Alles sehr dubios und zweifelhalt. Andreas aber was weiß ich schon..
Ich bin nicht allwissend und mit Ost Mopeds kenn ich mich nicht aus, aber rechnen kann ich. Sollte die ST50G bei 5000 U/min ihre 38km/h erreicht haben, reicht das mit der geänderten Übersetzung auf 27/35 nicht für 60km/h. Bei mir kommen da nur 48,6km/h raus. Ein sehr merkwürdiges Gutachten.
Hi, das ist die Betriebserlaubnis von meiner 1973er Honda Dax ST50G. In der alten inzwischen aufgehobenen StVZO gab es eine Typklasse 0946 für Kleinkrad Mokick 60 km/h. Diese war für die Legalisierung der Simson Mopeds mit Versicherungskennzeichen gemäß dem Einigungsvertrag gedacht. Ich habe einen TÜV-Prüfer davon überzeugt, dass meine Dax etwa 60 fährt (eher 70) und der Schlüssel-Nr 0946 entspricht. Dann habe ich ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen lassen, den Vergaser Keihin 18 von der SS50, andere Übersetzung 17/35 und Bereifung 130/70-10 eintragen lassen und mir die Betriebserlaubnis an der Zulassungsstelle erteilen lassen. Das hat damals zusammen etwa 80 EUR gekostet. So darf meine Dax mit Versicherungskennzeichen legal 60 fahren wie die Simsons. Die Eintragung geht aber nach heutigem Zulassungsrecht wohl nicht mehr. 2 KW bei 5000 hat der TÜV-Prüfer einfach aus der alten Betriebserlaubnis übernommen. Es sind wohl eher 3 KW bei 8000 wie bei der ungedrosselten ST50E. Grüße Claus
Hallo cbo, "Willkommen hier", und Dank für die Erklärung, ist manchmal ne kleine Welt bei den kleinen Bikes. Na da hat der "Aufbau Ost" ja wenigstens bei einem Daxfahrer was gebracht, so eine Ausführung dürfte äußerst selten sein. Hast du die denn noch oder ist Threadstarter Fuffis jetzt der Besitzer ?
Hi Daksimile, danke fürs Willkommen. Ich war eigentlich auf der Suche nach 125er Eintragungen für eine 6V Dax und bin dann auf meine Betriebserlaubnis gestoßen, die ich vor Jahren mal in einem anderen Forum hochgeladen hatte. Ich habe die 50er 60 km/h Dax noch, muss aber aktuell den Schaltwellensimmerring tauschen, damit sie wieder fahrbereit ist. Ja so eine Eintragung ist echt selten und ging nur bis zum 17.06.2003 als die alte StVZO durch die FZO abgelöst wurde. Mein aktuelles Projekt ist eine 1972er Dax, die ich mit 125cm³ zulassen will.
Tja, so geht der Brief dann um die Welt und wenn sich dann der tatsächliche Besitzer auf einmal meldet, ist das schon fast verwunderlich. Schön das du sie noch hast. P.S. melde dich wenn du sie mal loswerden willst bei mir !
It's more fun to ride a slow bike fast than a fast bike slow